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Der Vorderhausbesitzer vermietet an Bordellbetreiber, kann man da was dagegen machen ?
Eingesandt von Toni - 26. November 2009

Hallo,

ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Haus mit ca. 20 Eigentumswohnungen. Wir 20 stellen auch eine eigene WEG. Das Haus ist ein Hinterhaus. Das Vorderhaus mit seinen gut 10 Wohnungen gehört einem einzigen Besitzer. Der hat nach jahrelangem Leerstand des Ladengeschäftes, diese Räumlichkeiten an einem osteuropäischen Bodellbetreiber vermietet, der daraus ein "Massagestudio" (mit eindeutigem Bordellbetrieb) gemacht hat. Die Damen stehen zu Rauchen auch oft auf den Hof und der Anblick ist der Kleidung nach zu urteilen auch tyisch. Was können wir rechtlich gegen diese Vermietung machen? Der Verwalter wimmelt uns immmer ab, da könne man nichts machen, es sei sein Recht zu vermieten an wem er wolle und bis jetzt haben sich seine Mieter auch noch nicht beschwert. (vielleicht aus Angst etwas gegen diese Russenmafia zu sagen?).

Das ist natürlich ein erheblicher Wertverlust unserer Wohnungen und für die Vermietung könnte es auch schwerer werden. Es ist übrigens in Bautzen.

Für ein paar Tipps wäre ich dankbar.

Grüße

Toni

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